"KfW-Förderung gestoppt - was tun?", so ähnlich ging die Meldung durch die Medien! Das hat viele Bauherren und Mieter kalt erwischt!
Jetzt hat die KfW-Förderbank reagiert und gibt Entwarnung:
Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) wieder verfügbar!
Private Eigentümer und Mieter können ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen. Hier geht's zur aktuellen KfW-Information
Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Bau- oder Installationsarbeiten im KfW-Zuschussportalbeantragt werden.
Deshalb: Informieren Sie sich über die Förderung! Dabei ist nicht ausschlaggebend das Sie "irgendetwas" einbauen lassen um lediglich die Kriterien für die maximale Förderung zu erfüllen, sondern bei der Auswahl des für Sie richtigen Sicherungskozepts vor allem auf eine für Sie stimmige Funktionalität achten. Bei der Beantragung einer KFW Förderung Einbruchschutz macht das Sicherungskonzept von Berger einfach den entscheidenden Unterschied! So erhalten Sie eine Sicherung Ihrer Immobilie die bei einfacher Handhabung einen sehr guten Schutz bietet, egal ob Sie zu Hause oder abwesend sind.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern persönlich unter Tel. 0221-6060100oder per Mail an info@berger-alarm.de zur Verfügung oder Sie nutzen einfach unser Kontaktformular unten auf der Seite.
KFW Zuschuss hilft bei der Entscheidung für eine funktionale Sicherung
Datum: 18. März 2022